Aufruf zur Neuwahl des Schulelternsprechers/der Schulelternsprecherin und der Mitglieder der Schulkonferenz

Liebe Eltern,
es ist wieder soweit: Die Neuwahl des Schulelternsprechers/der Schulelternsprecherin sowie der Mitglieder der Schulkonferenz steht an! Dies ist eine großartige Gelegenheit, aktiv an der Gestaltung unserer Schule mitzuwirken und die Interessen unserer Kinder und der gesamten Elternschaft zu vertreten.

Warum ist diese Wahl so wichtig?

Der Schulelternsprecher oder die Schulelternsprecherin spielt eine zentrale Rolle in unserer Schulgemeinschaft. Sie sind das Bindeglied zwischen Eltern, Schulleitung und Lehrkräften. Zu den wichtigsten Aufgaben gehören:

Vertretung der Elterninteressen: Der Schulelternsprecher/die Schulelternsprecherin vertritt die Anliegen der Eltern gegenüber der Schulleitung und im Schulalltag.
Zusammenarbeit mit der Schulleitung: In regelmäßigen Gesprächen und Sitzungen wird eng mit der Schulleitung zusammengearbeitet, um gemeinsam die besten Rahmenbedingungen für unsere Kinder zu schaffen.
Organisation und Kommunikation: Sie koordinieren die Arbeit des Elternbeirats und sorgen dafür, dass die Stimme der Eltern gehört wird.

Die Wahlen erfolgen am 19.09.2024 während der ersten Elternbeiratssitzung des Schuljahres 2024/2025.

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte zwei Sprecherinnen oder Sprecher als Vorsitzende. Die Vorsitzenden sind zugleich Schulelternsprecherinnen oder Schulelternsprecher.

Die Mitglieder des Elternbeirats wählen aus ihrer Mitte die von der Schulleiterin oder dem Schulleiter mitgeteilte Anzahl an Mitgliedern in die Schulkonferenz.

Die Wahl erfolgt auf zwei Schuljahre.

Die Schulkonferenz – Ein wichtiges Gremium

Die Schulkonferenz ist das höchste Mitwirkungsgremium unserer Schule. Hier werden zentrale Entscheidungen getroffen, die das Schulleben maßgeblich beeinflussen. Dazu zählen:

Beratung und Beschlussfassung: Die Schulkonferenz entscheidet über Grundfragen des Schullebens, wie die Gestaltung des Schulprogramms, den Einsatz von Lehrmitteln und vieles mehr.
Vertretung aller Interessengruppen: In der Schulkonferenz kommen Vertreter der Eltern, Lehrkräfte und Schüler zusammen, um gemeinsam die Weichen für die Zukunft der Schule zu stellen.

Warum sollten Sie kandidieren?

Ihre Mitarbeit als Schulelternsprecher/in oder als Mitglied der Schulkonferenz bietet die Chance, aktiv am Schulleben mitzuwirken und positive Veränderungen zu bewirken. Nutzen Sie die Gelegenheit, sich einzubringen und die Zukunft unserer Schule mitzugestalten!

Wir freuen uns auf Ihre Kandidaturen und auf eine spannende Wahl!

 

Der Elternbeirat

Im Rahmen der Vorgaben durch Politik und Behörde gehört zur erfolgreichen Schulentwicklung die gemeinsame, demokratische Entscheidung über Schwerpunkte und Wege der Schulentwicklung. Dabei übernimmt die Schulleitung als Hauptverantwortliche für Qualitätsentwicklung zwar eine zentrale Rolle, kann aber ohne Einbindung der demokratischen Gremien der Schule nicht erfolgreich sein.

Zur Förderung der Qualitätsentwicklung sind alle an Schule handelnden Personen und Gremien zum Zusammenwirken verpflichtet (§ 25 BremSchVwG). Die Beiräte und Entscheidungsgremien in der Schule haben daher eine wichtige Funktion. Beiräte sind beratende Gremien in der Schule. Gemäß § 27 Abs. 1 Satz 2 BremSchVwG sind ihre Beschlüsse „Äußerungen der durch sie vertretenen Personengruppen.“

2.1 Der Elternbeirat (§§ 27, 54-56 BremSchVwG)

Im Elternbeirat der Schule findet ein Austausch zwischen den Klassenelternsprechern* und mit der Schulleitung statt. Mitglieder des Elternbeirats sind jeweils zwei Elternvertreter* der Klassen und/oder der Jahrgänge. Sind in der Schule junge Menschen mit Behinderungen, soll im Elternbeirat
mindestens ein Mitglied aus dem Kreise der Eltern von jungen Menschen mit Behinderungen vertreten sein. Lehrkräfte, Schüler* und Mitglieder des nichtunterrichtenden Personals können an Elternbeiratssitzungen als Gäste mit beratender Stimme teilnehmen, sofern sie Mitglieder der Schulkonferenz sind.

Der Elternbeirat hat gemäß § 55 BremSchVwG unter anderen folgende Aufgaben:

(1) Der Elternbeirat berät und beschließt über alle Angelegenheiten, die die Erziehungsberechtigten betreffen, soweit nicht eine Konferenz zuständig ist. Er soll mit der Schulleitung und mit dem Kollegium in der Erfüllung des Unterrichts- und Erziehungsauftrages der Schule zusammenwirken. Ihm ist vor Beschlüssen der Konferenzen, die von grundsätzlicher Bedeutung für die Unterrichts- und Erziehungsarbeit sein werden, Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Der Elternbeirat hat zudem die Aufgabe, die Beschlüsse der Schulkonferenz und der Gesamtkonferenz auszuwerten. […]

(2) Der Elternbeirat vertritt die Schulelternschaft gegenüber der Schulleitung und den Schulbehörden, sofern ihre Anliegen nicht durch die Schulkonferenz geregelt oder vertreten werden. Der Elternbeirat bestimmt die Themen, die in den Sitzungen behandelt werden sollen, kann Gäste zu Themen einladen und Anträge an die Gesamt- und Schulkonferenz stellen.

Aus seiner Mitte wählt der Elternbeirat: zwei gleichberechtigte Sprecher* als Vorsitzende (Schulelternsprecher*) Elternvertreter* für die Schulkonferenz und deren Stellvertreter* in Schulzentren zusätzlich die Sprecher* der Abteilungen sowie deren Stellvertreter* Delegierte für den GesamtElternBeirat und deren Stellvertreter*. Die Amtszeit der hier gewählten Elternvertreter* beträgt jeweils 2 Jahre.

Auf schulischer Ebene haben die Eltern im Elternbeirat die effektivste Gelegenheit mitzugestalten. Hier erfolgt der Austausch mit der Schulleitung über aktuelle Geschehnisse und die schulische Entwicklung. Die Elternsprecher* können Themen an die Schulleitung herantragen und werden in Entscheidungsprozesse vorbereitend einbezogen. Wir empfehlen daher allen Elternsprechern*, regelmäßig an den Elternbeiratssitzungen und am Informations- und Meinungsaustausch teilzunehmen.

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