Unterrichtsbefreiungen an der Oberschule am Leibnizplatz

Fehlen aus nicht vorsehbaren Gründen

Ist Ihr Kind durch Krankheit oder aus anderen, nicht vorhersehbaren Gründen verhindert, die Schule zu besuchen, benachrichtigen Sie uns bitte umgehend am ersten Krankheitstag fernmündlich über das Sekretariat (361-5785).

Wenn Ihr Kind wieder am Unterricht teilnimmt, muss es unaufgefordert eine schriftliche Entschuldigung mit Angabe des Abwesenheitsgrundes vorlegen. In der Oberstufe muss am 4. Krankheitstag eine ärztliche Krankschreibung vorliegen. Ebenso muss in der Oberstufe in der 1. Unterrichtsstunde nach dem Fehlen das Entschuldigungsheft vorgelegt und die Abwesenheit schriftlich begründet und von den Eltern, bzw. volljährigen Schüler*innen, unterzeichnet werden. Zwingend ist die Vorlage eines ärztlichen Attestes zur Entschuldigung des Fehlens bei Prüfungen zu den Abschlüssen der Sekundarstufe I sowie zur Allgemeinden Hochschulreife. Einzelheiten entnehmen Sie bitte der verlinkten Mitteilung Nr.237/2022 „Ärztliche Bescheinigungen bei Schulversäumnissen“ der Senatorin für Kinder und Bildung:

Mitteilung_SKB

Für alle Stufen gilt: Später nachgereichte Entschuldigungen werden in der Regel nicht mehr angenommen/akzeptiert.

Antrag auf Unterrichtsbefreiung

Anträge auf Unterrichtsbefreiungen aus wichtigen Gründen sind rechtzeitig schriftlich mit Darlegung der Gründe für die Abwesenheit über die Klassenlehrer*in / Profilleiter*in einzureichen. Bei Unterrichtsbefreiungen bis zu zwei Tagen entscheidet die Klassenleitung. Darüber hinaus gehende Wünsche nach Unterrichtsbefreiung aus wichtigen Gründen müssen über die Klassenlehrer*in / Profilleiter*in an die SL gerichtet werden.

Antrag auf Ferienverlängerung

Aufgrund der bestehenden Pflicht zum regelmäßigen Besuch der Schule und der frühzeitig veröffentlichten Ferientermine sind Ferienverlängerungen grundsätzlich nicht zulässig. In besonderen und entsprechend begründeten und dringenden Fällen muss ein entsprechender Antrag über die Klassenleitung an die Schulleitung erfolgen. Nachweise etc., die die Dringlichkeit dokumentieren, sind mit dem Antrag einzureichen. Bitte richten Sie sich auf die Ferientermine ein und beachten bei Ihrer Urlaubsplanung die genauen Ferienzeiträume.