Was bedeutet „erweitertes Anforderungsniveau“ (E-Kurs)?
Prinzipiell werden die Schüler:innen ab der 7. Jahrgangsstufe entsprechend ihrer individuellen Leistungsfähigkeit in den Fächern Mathematik und Englisch auf grundlegendem (G-Kurs) oder erweitertem Anforderungsniveau (E-Kurs) unterrichtet. Diese „Fachleistungsdifferenzierung“ setzt sich in der Jahrgangsstufe 8 mit Deutsch fort und schließt ab der 9. Jahrgangsstufe auch die Naturwissenschaften mit ein.
Auch die 2. Fremdsprache ist ein E-Kurs. Entsprechend ist der Unterricht, im Vergleich zu Grund-Kursen, an einem deutlich höheren Niveau ausgerichtet. Die fachlichen Inhalte und das Lerntempo verlangen den Schüler:innen eine entsprechende Leistungsmotivation und “Leistungsstärke” ab.
Einen G-Kurs für die 2. Fremdsprache gibt es nicht.
Kann mein Kind später noch wechseln?
Ein Wechsel in den Fremdsprachenunterricht (Spanisch/Französisch) ist zu einem späteren Zeitpunkt nicht möglich.
Ein Wechsel aus dem Fremdsprachenunterricht ist nur in dringenden Fällen und auch dann frühestens zur nächsten Zeugniskonferenz möglich. Über den Wechsel entscheidet die Zeugniskonferenz.
Ein Wechsel aus einem der anderen Kurse ist nur bei vorhandenen Kapazitäten (freien Plätzen) möglich. Die Schüler:innen äußern ihren Wechselwunsch zunächst bei ihren Klassenlehrer:innen. Sollte ein Wechsel möglich sein, muss der Wunsch auch schriftlich von der Schülerin/dem Schüler beantragt und begründet werden. Über den Wechsel entscheidet die Zeugniskonferenz.
Welche Kriterien spielen für die Empfehlung eine Rolle?
Grundlage für die Empfehlung sind vor allem die aktuelle Lernmotivation, das Arbeitsverhalten und die Leistungsperformanz Ihres Kindes. Dass die Empfehlungen ganz wesentlich von den Deutsch- und Englischlehrkräften ausgesprochen werden, ist kein Zufall. Diese konnten Ihr Kind bereits in einem Fach mit sprachlichem Schwerpunkt kennenlernen und können daher besonders gut einschätzen, wie Ihr Kind mit einer weiteren Fremdsprache zurechtkommen würde.
Gleichzeitig ist es wichtig darauf zu achten, dass keine nennenswerten Probleme in Deutsch oder Englisch bestehen, da das Lernen einer zweiten Fremdsprache nicht nur anspruchsvoll, sondern auch sehr zeitintensiv ist. Diese Zeit würde dann möglicherweise für die Weiterentwicklung in den Hauptfächern und damit die Vorbereitung z.B. auf den Mittleren Schulabschluss (MSA) fehlen.
Ist die 2. Fremdsprache Voraussetzung für die Gymn. Oberstufe ?
Die 2. Fremdsprache ist für die Versetzung in die Gymnasiale Oberstufe nicht erforderlich. Wenn Ihr Kind die 2. Fremdsprache bis zum Eintritt in die Oberstufe nicht oder nicht durchgehend belegt hat, muss es diese in der Oberstufe wählen. Selbstverständlich lernt es die gewählte Fremdsprache dann von Anfang an. Hat Ihr Kind die 2. Fremdsprache hingegen durchgehend belegt, kann es diese in der Oberstufe fortführen, abwählen oder eine neue Sprache lernen.
Wird „Spanisch II“ als 2. Fremdsprache angerechnet?
Nein. In diesem Kurs findet die Vermittlung grundlegender Kenntnisse der spanischen Sprache (und Kultur) in einem handlungsorientierten Rahmen statt. Ein Wechsel von Spanisch II in Spanisch I ist bis zu einer bestimmten Jahrgangsstufe (Ende 6, spätestens 7) unter bestimmten Voraussetzungen (u. a. hervorragende Leistungen), welche vom Spanisch-Fachbereich definiert werden (und rechtzeitig kommuniziert werden), möglich. Die Zeugniskonferenz entscheidet dann über den Wechsel. Ein Wechsel kann auf Antrag der Eltern oder auf Antrag der Lehrkräfte in der Zeugniskonferenz beschlossen werden.
Ist die Empfehlung auf dem Schreiben bindend?
Bei der Wahl der 2. Fremdsprache gilt zunächst der Elternwille. Nehmen Sie die Empfehlung der Klassen- und Fachlehrkräfte jedoch bitte Ernst, weil diese die Anforderungen des Fachs und die Leistung Ihres Kindes besonders gut einschätzen können.
Nach einem halben Jahr entscheidet die Zeugniskonferenz, diesmal unabhängig vom Elternwunsch, über den Verbleib im Kurs. Sollte die Konferenz beschließen, dass ein Wechsel notwendig ist, kann dies für ein Kind eine große Herausforderung darstellen. Umsomehr, wenn es auch im alternativen Wunsch-Kurs aus Platzgründen nicht mehr aufgenommen werden kann.